Der Stiftungsrat besteht aus fünf Mitgliedern. Sie werden vom Stifter auf die Dauer von drei Jahren bestellt. Der Stiftungsrat entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten und berät, unterstützt und überwacht den Stiftungsvorstand bei seiner Tätigkeit.
Der Stiftungsvorstand besteht aus bis zu fünf Mitgliedern und wird vom Stiftungsrat auf die Dauer von 3 Jahren bestellt. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und führt entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Stiftungsrates die Geschäfte der laufenden Verwaltung.
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