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Datum
29.1.2025
Autor

Stellungnahme der CDU Deutschlands zum Aktionsplan im Memorandum der Stiftung Verbundenheit zur Bundestagswahl 2025

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 hat die Stiftung Verbundenheit ihr Memorandum unter dem Titel „Deutsche Minderheiten und Deutschsprachige Gemeinschaften in der Welt als Bürgerdiplomaten einer werte- und interessengeleiteten Außenpolitik Deutschlands stärken“ vorgestellt. In dem 120 Seiten umfassenden Dokument wirbt die Stiftung Verbundenheit im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 für eine Ausweitung der Unterstützung der deutschen Minderheiten und insbesondere der deutschsprachigen Gemeinschaften weltweit.

Mit ihren Forderungen und Fragen hat sich die Stiftung Verbundenheit an die demokratischen Parteien gewandt und Stellungnahmen zum Aktionsplan im Memorandum der Stiftung Verbundenheit angefragt.

Hier lesen Sie die Stellungnahme der CDU Deutschlands zum Aktionsplan im Memorandum der Stiftung Verbundenheit zur Bundestagswahl 2025

Die Unterstützung der deutschen Minderheiten in Mittelosteuropa und Zentralasien ist für uns als CDU ein besonderes Anliegen. Dies findet sich auch in unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wieder sowie in unserem im Mai 2024 beschlossenen Grundsatzprogramm.

Für uns ist klar: Wir treten in unserer historischen Verantwortung für ein internationales und europäisches Volksgruppen- und Minderheitenrecht und für das fortwährende Recht auf die Heimat, eigene Sprache und Kultur ein. Auch in einem vereinten Europa mit zunehmend offenen Grenzen erfüllen Heimatvertriebene und Volksgruppen eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Nationen. Auch die Deutschen, die in ihrer Heimat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geblieben sind, können diese wichtige Funktion zwischen Deutschland und seinen Nachbarn beim weiteren Zusammenwachsen Europas wahrnehmen. Für uns ist selbstverständlich: An einer Politik der Verbesserung der Lebensgrundlagen in den Herkunftsgebieten halten wir fest, im Rahmen internationaler Abkommen wie dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.

In unserem Wahlprogramm würdigen wir neben den Angehörigen der Heimatvertriebenen, Aussiedler, Spätaussiedler daher auch explizit die deutschen Minderheiten außerhalb Deutschlands und bekennen uns dazu, das deutsche Kulturerbe im östlichen Europa als festen Bestandteil der deutschen Kulturnation und Teil der europäischen Kulturnation zu verankern.

Unser Wahlprogramm tritt ebenso für die weitere Förderung der Kulturstiftung der deutschen Heimatvertriebenen ein. Und wir machen klar: Werden wir wieder regieren, so führen wir die Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler sowie deutsche Minderheiten wieder im Bundesinnenministerium zusammen und stärken das Amt des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten.

Ebenso ist für die CDU ein wichtiges Anliegen, dass die Auslandsdeutschen auf allen Kontinenten ihre Verbundenheit mit ihrem Heimatland aufrechterhalten können. In allen konsularischen Anliegen und Notfällen stehen die Auslandsvertretungen an der Seite der betroffenen Landsleute. Zahlreiche Organisationen, Schulen, Institute, Kirchen, Vereine, deutschsprachige Fernsehkanäle, Radiosender, Zeitungen und Zeitschriften bilden mit ihren analogen und digitalen Angeboten sowie mit ihren Besuchs- und Austauschprogrammen wichtige Brücken der Verbundenheit der Auslandsdeutschen mit ihrer alten Heimat. Die CDU setzt sich dafür ein, dass durch diplomatische und finanzielle Begleitung diese Mittler auch künftig ihre wertvolle Arbeit leisten können.

Die CDU spricht sich schließlich auch für eine Vereinfachung des Verfahrens zur Teilnahme an den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament für Auslandsdeutsche aus. Wir verteidigen das Wahlrecht für Auslandsdeutsche gegen dessen Kritiker. Wie Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft der Welt regiert wird, hat heute im Zeitalter der Globalisierung unmittelbar Einfluss auf die Auslandsdeutschen. Die zunehmende Digitalisierung macht es den Auslandsdeutschen zudem immer einfacher, das politische Geschehen in Deutschland wie ihre Landsleute mit Wohnsitz in Deutschland zu verfolgen.

Der im Memorandum genannte Aktionsplan umfasst folgende Handlungsempfehlungen:

1) Das aktuelle Förderprogramm der Bundesrepublik Deutschland für die Deutschen Minderheiten weiter auszubauen, vor allem im Hinblick auf die Förderung der Vermittlung von Deutsch als Minderheiten-Muttersprache, die Digitalisierung von Sprach- und ethnokulturellen Förderprogrammen sowie die Förderung von jungen Kulturschaffenden und wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der deutschen Minderheiten.

2) Die Stärkung des Amtes der/des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten als Parlamentarische/r Staatssekretär/in das Bundesministerium des Innern und für Heimat, wie dies bis 2013 der Fall war.

3) Als einzige deutschsprachige Minderheit in einem Mitgliedsland der Europäischen Union ist die Deutsche Minderheit in Slowenien nicht in vollem Umfang rechtlich anerkannt, obwohl Slowenien die Charta für Minderheit- und Regionalsprachen des Europarates unterzeichnet und ratifiziert hat. Die künftige Bundesregierung sollte, wenn möglich in Kooperation mit der Republik Österreich, in der nächsten Legislaturperiode alle Anstrengungen unternehmen, um dieses Defizit zu beseitigen.

4) Das Fördervolumen des Programms der Stiftung Verbundenheit für deutschsprachige Gemeinschaften in Nord- und Südamerika in der nächsten Legislaturperiode so zu stärken, um insbesondere Brasilien, die USA, Kanada, Namibia und Südafrika einzubeziehen.

5) Die deutschsprachige Gemeinschaft in Israel („Jeckes“) mit dem erarbeiteten Förderkonzept der Stiftung Verbundenheit durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat zu unterstützen.

6) Die Schaffung der Zuständigkeit eines der bereits bestehenden Staatsminister im Auswärtigen Amt für die kulturellen Belange der deutschsprachigen Gemeinschaften weltweit.

7) Die Eintragung ins Wahlregister für im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige vereinfachen und eine Wahlmöglichkeit in den deutschen Auslandsvertretungen zu ermöglichen. Hier sollte die Bundesrepublik Deutschland der Praxis der meisten Mitglieder der Europäischen Union folgen. In diesem Zusammenhang wird auf die Publikation „Zur Sache - Demokratische Teilhabe weltweit: Abbau von Grenzen im Wahlrecht für Auslandsdeutsche“ von Prof. Dr. Oliver Junk hingewiesen.

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