
Im Jahr 2023 hat die Tschechische Republik beschlossen, die rechtliche Stellung und Förderung des Deutschen in Tschechien stark auszubauen. Zu diesem Zweck wurde entschieden, Teil III der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen auf Deutsch anzuwenden. Ein Gesetz, das eigens die umfassende Förderung des Deutschen zum Gegenstand hat, ist nie zuvor von der früheren Tschechoslowakei (seit 1918) oder der Tschechischen Republik angenommen worden.
Die Sprachencharta ist ein Vertrag des Europarats, der die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, den Gebrauch ihrer angestammten Minderheitensprachen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern. Tschechien hat sich verpflichtet, 35 Förderbestimmungen aus Teil III der Charta zugunsten des Deutschen umzusetzen.
Die Tschechische Republik hat sich außerdem verpflichtet, Praktiken entgegenzutreten, die den Gebrauch des Deutschen im Wirtschafts- und Sozialleben behindern. Zudem soll Tschechien Abkommen mit anderen Staaten, in denen Deutsch Mehrheits- oder Minderheitensprache ist, anwenden oder abschließen, um in deren Rahmen Deutsch zu fördern. Die Zusammenarbeit zwischen tschechischen Gemeinden und Regionen mit deutschsprachigen Gebietskörperschaften im Ausland soll ebenfalls gefördert werden.
Der Präsident der Landesversammlung der deutschen Vereine in der Tschechischen Republik, Martin Dzingel, hat hierzu ein Strategie- und Maßnahmenplan für die Umsetzung der Verpflichtungen Tschechiens zur Förderung der deutschen Sprache gemäß der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates entwickelt, welches er im Rahmen des Gesprächsforum vorstellen wird.
Mit den weiteren Gesprächsgästen wollen wir die Möglichkeiten erörtern, inwieweit die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Bayern die deutsche Minderheit in Tschechien bei der Umsetzung unterstützen und den Deutschunterricht in der Tschechien Republik fördern könnte.
Hierzu laden wir Sie ein.