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Datum
22.1.2026
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Ein Meilenstein für den Minderheitenschutz: Dänemark stärkt Deutsche Minderheit und ihre Sprache

Nach jahrelangen Verhandlungen ist der Deutschen Minderheit in Dänemark ein bedeutender politischer Durchbruch gelungen. Die dänische Regierung hat beschlossen, ihre Verpflichtungen im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates signifikant auszuweiten. Diese Entscheidung markiert das Ende eines über fünf Jahre andauernden Tauziehens zwischen den Vertretern der deutschen Volksgruppe und dem dänischen Staat.

Im Kern geht es um eine stärkere Verankerung des Deutschen im öffentlichen Leben Nordschleswigs. Harro Hallmann, Kommunikationschef des Bundes Deutscher Nordschleswiger (BDN), bezeichnete die Einigung als ein „klares Signal der Anerkennung“. Zwar wurden nicht alle ursprünglichen Forderungen der Minderheit eins zu eins umgesetzt, doch die nun getroffenen Zusagen gehen weit über den bisherigen Status quo hinaus. Besonders in den Bereichen der Verwaltung, derJustiz und im Kontakt mit öffentlichen Behörden soll die deutsche Sprache künftig mehr Gewicht erhalten.

Ein zentraler Aspekt der neuen Regelungen ist die Verpflichtung der Kommunen. BDN-Hauptvorsitzender Hinrich Jürgensen sieht darin ein „klares Zeichen an die Lokalpolitik“. Bisher hing es oft vom guten Willen einzelner Beamter oder lokaler Mehrheiten ab, inwieweit deutsche und deutschsprachige Belange berücksichtigt wurden. Durch die Übernahme zusätzlicher Punkte in die Sprachencharta wird dieser Schutz nun auf eine formalere, verbindlichere Ebene gehoben. Dies betrifft unter anderem die Möglichkeit, Dokumente einzureichen oder Anliegen in deutscher Sprache vorzubringen, was die kulturelle Identität der rund 15.000 Angehörigen der Minderheit im Alltag stärkt.

Die Entscheidung der Regierung in Kopenhagen wird auch als Ausdruck eines gewachsenen Vertrauensverhältnisses gewertet. Das deutsch-dänische Grenzland gilt weltweit als Modellregion für das friedliche Miteinander von Mehrheit und Minderheit. Mit diesem Schritt festigt Dänemark seine Rolle als Vorreiter im Minderheitenschutz und reagiert auf die Empfehlungen des Europarates, der in der Vergangenheit wiederholt eine stärkere Unterstützung der deutschen Sprache angemahnt hatte. Für die Menschen in Nordschleswig bedeutet dies nicht nur eine rechtliche Absicherung, sondern auch eine spürbare Wertschätzung ihrer Doppelkulturalität, die als bereicherndes Element der dänischen Gesellschaft anerkannt wird.

Konkret bekennt sich der Staat nun unter anderem auch verpflichtend dazu, Vor‑ und Grundschulunterricht auf der betreffenden Minderheitensprache anzubieten, die Nutzung der Sprache vor Gerichten zu ermöglichen, zweisprachige amtliche Dokumente zuzulassen sowie traditionelle deutsche Ortsnamen offiziell zu verwenden.

Hier die Auflistung der elf neuen Punkte im Überblick:

  1. Angebot von Vorschulunterricht auf regionalen oder Minderheitensprachen.
  2. Angebot von Grundschulunterricht auf regionalen oder Minderheitensprachen.
  3. Sicherstellung des Rechts von Angeklagten, ihre regionale oder Minderheitensprache vor Gericht zu benutzen.
  4. Erlaubnis für Verwaltungsbehörden, Dokumente in einer regionalen oder Minderheitensprache auszustellen.
  5. Zulassung und/oder Förderung der Veröffentlichung offizieller Dokumente regionaler Behörden auch in der Minderheitensprache.
  6. Zulassung und/oder Förderung der Veröffentlichung offizieller Dokumente lokaler Behörden auch in der Minderheitensprache.
  7. Zulassung und/oder Förderung der Verwendung von Minderheitensprachen in den Debatten regionaler Vertretungskörperschaften.
  8. Zulassung und/oder Förderung der Verwendung von Minderheitensprachen in den Debatten lokaler Vertretungskörperschaften.
  9. Zulassung oder Einführung traditioneller und korrekter Formen von Ortsnamen in der Minderheitensprache, gegebenenfalls neben der dänischen Form.
  10. Sicherstellung, dass Sicherheitsanweisungen auch in den Minderheitensprachen ausgearbeitet werden.
  11. Förderung der Verwendung von Minderheitensprachen in wirtschaftlichen und sozialen Sektoren, die direkt von der öffentlichen Hand reguliert werden.

Lesen Sie mehr zum Thema in zwei Artikeln des Nordschleswigers:

https://www.nordschleswiger.dk/de/nordschleswig-daenemark/regierung-staerkt-rechte-deutschen-minderheit

https://www.nordschleswiger.dk/de/nordschleswig-apenrade-tingleff-apenrade-tingleff-tondern-hadersleben-sonderburg/juergensen-sieht

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