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Datum
29.4.2013
Autor
Stiftung Verbundenheit

Koschyk trifft Präsidentin der German Language School Conference

Finanzstaatssekretär Koschyk gemeinsam mit der Präsidentin der German Language School Conference, Frau Dr. Renate von Ludanyi, dem Vorstandsmitglied der German Language School Conference, Dr. Heidemarie Tirey und der Bundesgeschäftsführerin des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA), Petra Meßbacher

Finanzstaatssekretär Koschyk gemeinsam mit der Präsidentin der German Language School Conference, Frau Dr. Renate von Ludanyi, dem Vorstandsmitglied der German Language School Conference, Dr. Heidemarie Tirey und der Bundesgeschäftsführerin des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA), Petra Meßbacher

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk MdB, ist in Berlin mit der Präsidentin der German Language School Conference, der Dachorganisation der amerikanischen „Samstagsschulen“ Frau Dr. Renate von Ludanyi, zusammengetroffen. Finanzstaatssekretär Koschyk ist Bundesvorsitzender des Vereins für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland. Sprach-/Samstagsschulen sind eine typisch amerikanische Einrichtung. Es gibt sie für die meisten Immigrantensprachen in diesem Land. Sie sind eine Antwort auf die Bedürfnisse von Identitäts-, Sprach- und Kulturerhalt nicht nur von langansässigen Einwanderern, sondern zunehmend auch von Personen, die im Zuge des globalen Arbeitsmarktes ihren Wohnsitz in den USA gefunden haben.

Im Mittelpunkt des Gesprächs stand der Gesetzentwurf über die künftigen Förderregelungen für deutsche Auslandsschulen. Mit dem Auslandsschulgesetz soll für Schulen, die einen stabilen Schulbetrieb aufgebaut haben, ein gesetzlicher Anspruch geschaffen werden. Wenn eine Schule über mehrere Jahre konstant eine bestimmte Zahl von Absolventen hervorbringt und die Ansprüche an den ordnungsgemäßen Betrieb einer Deutschen Auslandsschule erfüllt, erfolgt ihre Förderung nicht mehr freiwillig durch Zuwendungen des Bundes, sondern als gesetzliche Pflichtleistung.

Dr. von Ludanyi erklärte, dass der Gesetzesentwurf die Zahl der förderungsberechtigen Schulen zu sehr einschränkt, die Förderungskriterien zu hoch ansetzt und dass neben anderen bisher geförderten Schulen die deutschen Sprachschulen im Ausland, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz anbieten, nicht in die gesetzlich geregelte Förderung übernommen wurden. Die GLSC habe deshalb aufbauend auf Änderungsvorschlägen des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen ergänzende Vorschläge ausgearbeitet. Ziel ist es, dass auch die Sprachschulen, die das Deutsche Sprachdiplom anbieten, erstens unter den Begriff „Deutsche Auslandsschule“ fallen und zweitens durch Anerkennung des Deutschen Sprachdiploms als förderfähigen Abschluss einen Förderanspruch erhalten. Finanzstaatssekretär Koschyk zeigte großes Verständnis für die Forderung der GLSC, dass auch die Samstagsschulen einen gesetzlich festgeschriebenen Förderanspruch erhalten.

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