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Datum
29.4.2013
Autor
Stiftung Verbundenheit

Stiftung Verbundenheit informiert über Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Die Stiftung Verbundenheit hat auf der Basis dieser Informationen beschlossen, die im Ausland lebenden Deutschen verstärkt über ihre Möglichkeiten zur Teilnahme an der Bundestagswahl zu informieren.

Rat und Vorstand der Stiftung Verbundenheit trafen sich am 24. April 2013 zu einer Sitzung in Berlin. Auf Einladung der Stiftung nahm an diesem Gespräch auch der Leiter des Referats für Bundestagswahlrecht, Parteienrecht und Europawahlrecht des Bundesministeriums des Innern, Dr. Henner Jörg Boehl, teil. Er informierte die Gremienmitglieder der Stiftung über die bevorstehenden Änderungen im Wahlrecht für Auslandsdeutsche. Eine Neuregelung über die Wahlberechtigung dieser Personengruppe war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 4. Juli 2012 die bis dahin geltenden Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt hatte. Danach waren im Ausland lebende Deutsche pauschal dann wahlberechtigt, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts bewirkte diese Vorschrift eine Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der Auslandsdeutschen, da sie diejenigen Auslandsdeutschen, die das Erfordernis eines früheren dreimonatigen Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland nicht erfüllen, das aktive Wahlrecht versagt hatte. Es sei – so das Bundesverfassungsgericht – zwar verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber bei der Wahlbeteiligung der Auslandsdeutschen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl nicht voll verwirkliche, weil die Fähigkeit, am politischen Willensbildungs- und Meinungsprozess mitzuwirken, ein Mindestmaß an persönlich und unmittelbar erworbener Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland erfordere. Die Anknüpfung der Wahlberechtigung allein an einen früheren dreimonatigen Daueraufenthalt verstoße indes gegen das Grundgesetz.

Nach dieser Entscheidung hat der Gesetzgeber mittlerweile eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Der einschlägige Gesetzentwurf wurde am 31. Januar 2013 vom Bundestag beschlossen und am 1. März 2013 vom Bundesrat gebilligt. Das neue Wahlrecht soll durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kürze in Kraft treten. Es erklärt Auslandsdeutsche für wahlberechtigt, wenn sie nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik vertraut geworden und von ihnen betroffen sind.

Die Stiftung Verbundenheit hat auf der Basis dieser Informationen beschlossen, die im Ausland lebenden Deutschen verstärkt über ihre Möglichkeiten zur Teilnahme an der Bundestagswahl zu informieren. Dazu ist geplant, die neuen Regelungen zum Wahlrecht über deutschsprachige Medien im Ausland zu publizieren. In diesem Zusammenhang wird die Stiftung auch das Gespräch mit dem Auswärtigen Amt suchen, um zusätzliche regierungsseitige Aufklärungsmaßnahmen anzuregen. Zusätzlich kündigte Christoph Lanz, Multimediadirektor GLOBAL bei der Deutschen Welle, ein ergänzendes Informationsangebot der Deutschen Welle an. Für diese Bereitschaft dankten die anwesenden Rats- und Vorstandsmitglieder Herrn Lanz ausdrücklich.

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