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Datum
2.6.2022
Autor
Stiftung Verbundenheit

VdG verabschiedet Resolution in Bezug auf die Einschränkungen im Bereich des muttersprachlichen Unterrichts der deutschen Minderheiten in Polen

VdG delegiertenversammlung

Die am 4. Februar durch eine Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft beschlossenen Kürzungen des Stundenumfangs des Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Stunde trüben seit einiger Zeit die Beziehungen zwischen der deutschen Minderheit in Polen und der polnischen Regierung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass dieses Thema auch auf der 53. Verbandsratssitzung des Verbands der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen zum zentralen Thema geriet.

Auch von Seiten der deutschen Regierung kam das Thema zur Sprache: In ihrem schriftlichen Grußwort zur Verbandsratssitzung gab die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, ihrer Sorge Ausdruck, „dass Lücken im Deutschunterricht als Minderheitensprache gar nicht oder nur mit großem Aufwand wieder gefüllt werden können“.

Bereits am 11.Mai hatte der VdG ein umfangreiches, „Der Weg zur sicheren Zukunft der deutschen Sprache“ betiteltes Positionspapier der deutschen Minderheit in Polen hinsichtlich der Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen vorgelegt. Hierbei verfolgte der Verband den Ansatz, neben einer allgemeinen Stellungnahme zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in Polen, proaktiv Verbesserungs- und Lösungsvorschläge anzubieten.
In einem Resolutionspapier legten die Delegierten der Landesversammlung nun nochmals ihre Position zur Kürzung des muttersprachlichen Deutschunterrichts dar. In dem an die Regierungen Polens und Deutschlands gerichteten Dokument forderten die Delegierten die Aufhebung der Februar-Verordnung des polnischen Ministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Begrenzung der Stundenzahl des Unterrichts von Deutsch als nationale Minderheitensprache.
Den derzeitigen Zustand bezeichnet die Resolution als diskriminierend, da eine Andersbehandlung im Vergleich zu den restlichen Minderheiten erfolge: „Wir sehen in der Entscheidung des polnischen Sejms vom Dezember 2021 und des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft vom Februar 2022 einen Verstoß gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot in der Verfassung der Republik Polens, einen Verstoß gegen die Vorgaben der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sowie einen Verstoß gegen die Entschließungen des Europäischen Parlaments, in denen die fundamentalen Normen in Bezug auf die Minderheiten festgehalten werden.“

Die Delegierten weisen auch auf die negativen Konsequenzen für die deutsch-polnischen Beziehungen hin: Die von der deutschen Minderheit ausgeübte „Brückenfunktion“ könne nur unter bestimmten Bedingungen erfüllt werden. Die Resolution appelliert daher an die polnische Regierung, „die deutsche Minderheit als Bereicherung für die Mehrheitsgesellschaft zu sehen" und an die deutsche Regierung, den Willen aufzubringen, ihre Landsleute in Polen aktiv im Bereich der Sprachbewahrung zu unterstützen.

Lesen Sie hier die Resolution im Wortlaut.

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