Datum
8.2.2022
Autor
Stiftung Verbundenheit

VdG in Polen nimmt Stellung angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit und legt Beschwerde beim Europarat ein

Angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit in Polen hat der Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften (VdG) in Polen deutlich Stellung genommen. 

Weiter hat der VdG Beschwerde beim Europarat eingelegt.

Beschwerde des VdG an den Europarat, 4. Februar 2022

Nach der Veröffentlichung der Verordnung des polnischen Ministers für Bildung und Wissenschaft, Przemysław Czarnek, vom 4. Februar 2022, die annimmt, die Mittel für den Unterricht der Minderheitensprachen ausschließlich für die deutsche Minderheit zu kürzen, wurde das obige Schreiben wie folgt ergänzt:

Schreiben an den Europarat vom 7. Februar 2022

Stellungnahme des VdG angesichts der gesetzlichen Diskriminierung der deutschen Minderheit
vom 7. Februar 2022

Der Vorstand des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen verurteilt hiermit lautstark und entschieden die Einführung der Diskriminierung der deutschen Minderheit und die Stigmatisierung von Kindern, die Deutsch als nationale Minderheitensprache lernen, in das polnische Rechtssystem, die nationale und ethnische Minderheitenpolitik und das Bildungsrecht in Polen.

Erfolgt ist diese Diskriminierung letztendlich am 4. Februar 2022, als der polnische Minister für Bildung und Wissenschaft Przemysław Czarnek die Verordnung zur Änderung der "Verordnung über die Bedingungen und die Art und Weise, wie Kindergärten, Schulen und öffentliche Einrichtungen die Aufgaben erfüllen, die der Erhaltung der nationalen, ethnischen und sprachlichen Identität von Schülern dienen, die nationalen und ethnischen Minderheiten und Gemeinschaften angehören, und die eine Regionalsprache sprechen" veröffentlichte. Die Veränderung, die zweifellos als historisch in der Geschichte der Republik Polen bezeichnet werden kann, ist in einem einfachen Satz enthalten: "In Paragraf 8 Absatz 3 werden nach den Worten ’im Umfang von 3 Wochenstunden’ die Worte ’und bei Schülern, die der deutschen Minderheit angehören, 1 Wochenstunde’ eingefügt". Mit diesem Satz wurde die Aufteilung von Schülern, die nationalen Minderheiten angehören, in zwei Kategorien auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit eingeführt.

So wird eine der in Polen anerkannten nationalen und ethnischen Minderheiten einer besonderen Diskriminierung ausgesetzt. Wir sind davon überzeugt, dass die Einführung doppelter Standards für verschiedene Gruppen in einer ähnlichen Situation im Widerspruch zu Artikel 1 der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" steht, in dem es heißt: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" und Artikel 32 der polnischen Verfassung, der besagt, dass "1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Jede Person hat das Recht auf Gleichbehandlung durch die öffentlichen Behörden. 2. Niemand darf im politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Leben diskriminiert werden, aus welchem Grund auch immer."

Vor zwei Jahren feierten wir den 15. Jahrestag des "Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten". Darin lesen wir: "Artikel 6.1. Die Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Minderheit ist verboten. 2) Die Behörden sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit: 1. Die volle und tatsächliche Gleichstellung von Angehörigen einer Minderheit und Angehörigen der Mehrheit im wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben gefördert wird; 2. Personen geschützt werden, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Minderheit Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt ausgesetzt sind; 3. der interkulturelle Dialog gestärkt wird." Es ist unschwer zu bemerken, dass die am 4. Februar 2022 erlassene Verordnung auch im Widerspruch zu diesem Rechtsakt steht.

Der jetzigen Entscheidung ging die Tatsache voraus, dass das polnische Parlament am 17.12.2021 bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für das Jahr 2022 gleichzeitig eine Änderung verabschiedete, die eine erhebliche Kürzung der für den Unterricht in den Sprachen der nationalen und ethnischen Minderheiten bereitgestellten Mittel im Bildungsbereich des allgemeinen Zuschusses für lokale Regierungseinheiten vorsah. Gegen diese Entscheidung, die die Kommunalverwaltungen, die Lehrer, aber vor allem die Bildung der Jüngsten trifft, bezog der Ombudsmann klare Stellung: "Als Ombudsmann kann ich damit nicht zustimmen, dass die Kürzung von Ausgaben auf Kosten von Gemeinschaften oder Gruppen erfolgen sollte, die in verschiedenen Bereichen des sozialen oder kulturellen Lebens ohnehin oft an den Rand gedrängt werden und denen die staatlichen Institutionen besonders verpflichtet sind". Auch Vertreter der deutschen und anderer Minderheiten, Experten, Akademiker, Geschäftsleute, Lehrer und Vertreter der Polonia in Deutschland sprachen sich gegen diese Maßnahme aus. Petitionen dagegen wurden von rund 10.000 Wissenschaftlern, Unternehmern und Eltern unterzeichnet. Auch der polnische Senat, der die Rechte von Minderheiten als Verfassungsgut anerkennt, schlug eine weitere Änderung vor, die die reduzierte Subvention wiederherstellt. Trotz zahlreicher Gegenstimmen wurde die Änderung schließlich am 27. Januar 2022 abgelehnt und die Mittel für den Unterricht der Minderheitensprachen erheblich gekürzt. Es fiel uns jedoch schwer zu glauben, dass es vor über dreißig Jahren nach der Errichtung des demokratischen Systems möglich ist, eine so eklatante Diskriminierung der eigenen Bürger und in diesem Fall der Kinder aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit in das Rechtssystem aufzunehmen.

Die Rhetorik, die die oben genannten Maßnahmen begleitet, verstärkt die negative öffentliche Stimmung gegenüber nationalen und ethnischen Minderheiten, und insbesondere gegenüber der deutschen Minderheit. Angesichts der ungünstigen Atmosphäre, die Minderheiten umgibt, und der Tatsache, dass die Diskriminierung polnischer Staatsbürger deutscher Nationalität rechtlich sanktioniert wird, fordern wir die Regierung der Republik Polen und insbesondere Minister Przemysław Czarnek, Professor der Katholischen Universität Lublin dazu auf, auf die Worte einer großen Autorität zu hören, die mit seiner Alma Mater verbunden ist, des heiligen Johannes Paul II, der in seiner Botschaft zum XXII Weltfriedenstag „Um Frieden zu schaffen, Minderheiten achten” vom Jahr 1989 schrieb: "Wenn die Kirche von Diskriminierung im Allgemeinen oder von spezifischer Diskriminierung spricht, die Minderheitengruppen schadet, wendet sie sich in erster Linie an ihre eigenen Mitglieder, unabhängig von deren Stellung oder Verantwortung in einer bestimmten Gesellschaft. So wie es in der Kirche keine Diskriminierung geben darf, kann auch kein Christ wissentlich Strukturen oder Haltungen fördern oder unterstützen, die Menschen von anderen Menschen oder Gruppen von anderen Gruppen trennen".

Als Bürger der Republik Polen, die mit ihren Steuern zum Staatshaushalt beitragen und die die gleichen Rechte und Pflichten haben wie andere Bürger, sowohl diejenigen, die der Mehrheit angehören, als auch diejenigen, die nationalen und ethnischen Minderheiten angehören, und die von der Richtigkeit ihrer Empörung über die uns auferlegte Diskriminierung überzeugt sind, erwarten wir, dass die Änderung vom 4. Februar 2022 aus dem Rechtsverkehr gezogen wird. Wir teilen Ihnen mit, dass wir uns durch die Entscheidungen der Behörden berechtigt und gezwungen sehen, alle verfügbaren rechtlichen, medialen und gesellschaftlichen Mittel im In- und Ausland einzusetzen, um die verfassungsmäßige Ordnung gegenüber uns wiederherzustellen.

Wir fordern auch die europäischen Institutionen und die Regierungen der Mitgliedsstaaten des Europarates, die OSZE, die Europäische Union und insbesondere die deutsche Bundesregierung auf, in den internationalen und bilateralen Beziehungen mögliche Maßnahmen zu ergreifen, um die europäischen Werte zu verteidigen, die durch die oben genannten Beschlüsse des Sejm und der polnischen Regierung verletzt werden. Jeder muss auch mit größerer Entschlossenheit fordern, dass die Republik Polen die Verpflichtungen, die sich aus der ratifizierten Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ergeben, in vollem Umfang erfüllt, da ihre Bestimmungen wirksam vor den Situationen schützen, die wir gerade erleben.

Wir lassen uns auch von den Worten des Unterzeichners, Bernard Gaida leiten, die er bei den diesjährigen Gedenkveranstaltungen in Gleiwitz, Schwientochlowitz und Lamsdorf, zur Erinnerung an die Nachkriegstragödie der unschuldigen schlesischen Zivilbevölkerung sprach: "Die Diskriminierung, vor der wir heute die Augen verschließen, wird nur noch zunehmen".

Bernard Gaida
Vorsitzender des Vorstands des VdG in Polen

Die Position des Vorstands ZNSSK in Polen zur rechtlichen Diskriminierung der Deutschen Minderheit

Originale Fassung des Schreibens unter dem Link

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