Im Rahmen unserer Interviewreihe unter dem Hashtag #verbunden_mit präsentieren wir regelmäßig Persönlichkeiten, die in besonderer Weise mit deutschen Minderheiten und Sprachgemeinschaften verbunden sind, aus ihnen stammen oder aus ihrem Umfeld kommen.
In der aktuellen Edition sprechen wir mit Ruth Maria Candussi, Mitglied im Stiftungsrat der Stiftung Verbundenheit, Teil der Deutschen Minderheit in Dänemark, Politikmanagerin, Journalistin. Wir konnten mit Ruth Maria Candussi über die zu Beginn des Jahres aufgekommenen positiven Veränderungen für die Deutsche Minderheit in Nordschleswig sprechen. Wir sind #verbunden_mit Ruth Maria Candussi.

Liebe Ruth Maria Candussi, was sind aus Ihrer Sicht inhaltlich die wichtigsten Punkte der neuen Verpflichtungen für den dänischen Staat gegenüber der Deutschen Minderheit?
Allen voran sind die elf zusätzlichen Verpflichtungen aus der Europäischen Sprachencharta, die Dänemark nun zusätzlich übernommen hat, ein wichtiges Signal der Anerkennung der Deutschen Minderheit in Nordschleswig. Nicht bei allen Punkten handelt es sich um inhaltlich regelrechte neue Verpflichtungen. Es sind darin aber wichtige Präzisierungen und rechtliche Absicherungen enthalten.
Aus Sicht der Deutschen Minderheit ist vor allem die Verpflichtung positiv zu bewerten, dass vor dem Gericht in Sonderburg Deutsch gesprochen werden kann. Das ist nun als Recht festgeschrieben und ist ein wichtiger Schritt, um die Rechtssicherheit auch für Minderheitenangehörige zu gewährleisten.
Ebenso ist es sehr positiv, dass die Verpflichtung für Behörden, Dokumente in Deutsch zu erstellen, nun erweitert worden ist und von einem Minderheitenangehörigen oder von unseren Organisationen konkret eingefordert werden kann.
Wie hat sich die Lage für die Deutsche Minderheit in den letzten Jahren in Dänemark entwickelt? Warum kommen diese beschriebenen Zusagen an die Deutsche Minderheit in Nordschleswig gerade jetzt?
Grundsätzlich befindet sich die Deutsche Minderheit in einer positiven Entwicklung. Wir erfahren keine Einschränkungen darin, unsere Sprache und Kultur ausleben zu können. Auch sind wir finanziell grundsätzlich gut abgesichert, was die Voraussetzung dafür ist, dass wir als Minderheit bestehen und uns entwickeln können. Allerdings ist die Verteilung der Zuschüsse, die wir aus Dänemark und Deutschland bekommen, schief gelagert. Der Löwenanteil kommt aus Dänemark, was selbstverständlich erfreulich ist. Er sollte aber eigentlich aus Deutschland kommen. Umso erfreulicher ist es, dass wir nun 14 Mio. Euro aus der Bundesrepublik erhalten, womit wir unseren langersehntes Campus-Projekt in Apenrade realisieren können. Das ermöglicht uns den dringenden Neubau des Internats für die Schüler des Deutschen Gymnasiums, das zudem um zwei neue Klassenzimmer erweitert werden kann, sowie den Bau eines neuen deutschen Kindergartens, in dem unsere jetzigen beiden kleineren Apenrader Standorte gesammelt werden.
Wir haben tatsächlich mit finanziellen Herausforderungen zu kämpfen, um unsere Rahmenbedingen aufrechterhalten zu können. Vor allem denke ich hier an unsere Schulen und Kindergärten, die das Grundgerüst der deutschen Minderheit in Nordschleswig ausmachen. Gerade haben wir erneut eine Schule und einen Kindergarten schließen müssen. Die Gründe hierfür sind teils die fallenden Kinder- und Schülerzahlen, die in ganz Nordschleswig rückläufig sind. Teils fehlt uns das finanzielle Polster, um unser Schulangebot auch in ländlichen Gebieten aufrechtzuerhalten. Das stellt uns als Minderheit vor die Aufgabe, an diesen Orten, wo es keine deutschen Schulen und Kindergärten mehr gibt, andere Ankerpunkte für die deutschen Gemeinschaften zu schaffen.
Warum die Übernahme weiterer Verpflichtungen seitens der Regierung gerade jetzt kommt, ist schwer zu sagen. Nach langjährigem Stillstand, der fast schon einer Ablehnung gleichkam, hat unser Dachverband Bund Deutscher Nordschleswiger bei den jüngsten Sitzungen im Kulturministerium recht deutliche Worte gefunden und den Druck erhöht. Hilfreich dürfte dabei auch der neue Kontaktausschuss für die Deutsche Minderheit in Kopenhagen gewesen sein, der den bisherigen Kontaktausschuss, der beim Kulturministerium angesiedelt war, abgelöst hat. Der neue Kontaktausschuss, den es seit Ende 2024 gibt, ist gewichtiger, indem alle Parteien des Folketings mit einem Vertreter im Ausschuss vertreten sind.
Besonders soll ja die Deutsche Minderheit auf der kommunalen Ebene von den neuen positiven Regelungen profitieren. Wie sind die Reaktionen der Mehrheitsgesellschaft?
Es hat noch keine Reaktionen aus der Mehrheitsbevölkerung gegeben. Ich denke auch nicht, dass es welche geben wird. Die Verpflichtungen sind in Form und Umfang nicht von einer solchen Art, dass sich die Mehrheitsbevölkerung daran stören könnte. Einzig das Thema zweisprachige Ortsschilder ist ein Punkt, der von den dänischen Medien immer wieder gerne zum Anlass für umfassende Berichterstattung genommen wird. Das kann durchaus negative Reaktionen auslösen. Muss es aber nicht zwangsläufig. Zumindest nicht in großem Umfang. Das hängt ganz davon ab, wie mit dieser Frage politisch umgegangen wird, wie gegebenenfalls ein politischer Vorstoß, in Nordschleswig zweisprachige Ortsschilder aufzustellen, vorbereitet und umgesetzt wird.
Gibt es Ihrer Meinung nach oder aus der Sicht der Minderheit Punkte, die von dänischer Seite immer noch nicht erfüllt sind und für die Sie weiterhin arbeiten wollen? Was sind die nächsten politischen Ziele?
Wichtig ist jetzt vor allem, dass die übernommenen Verpflichtungen auch tatsächlich realisiert werden. Hier muss die Regierung unbedingt am Ball bleiben und den Dialog mit den vier nordschleswigschen Kommunen aufnehmen. Papier ist bekanntlich geduldig. Die Verpflichtungen sind erst dann etwas wert, wenn auf allen politischen Ebenen bis hinein in die zuständigen Behörden das Bewusstsein gefördert und geschärft wird, dass die Verpflichtungen ernst gemeint sind, und dass man seitens der Regierung die klare Erwartung hat, dass die Verpflichtungen umgesetzt werden. Hier muss die Regierung, hier muss das Kulturministerium den Prozess begleiten, wie es bei der Implementierung einer jeden anderen Gesetzgebung der Fall ist.




